Bestattungsvorsorge
Zu Lebzeiten beraten, Trauernde begleiten, den Verstorbenen ein würdevolles Geleit geben
Sterbefall zuhause
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Kann man den Bestatter rund um die Uhr anrufen?
Ja im Trauerfall ist das Bestattungsinstitut Müller rund um die Uhr erreichbar.
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Wann muss bei einem Sterbefall zuhause der Verstorbene abgeholt werden?
Sobald vom Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt wurde, kann der Verstorbene in unser Haus oder auf einen Friedhof überführt werden, muss aber nicht.
Die gesetzliche Regelung erlaubt eine Hausaufbahrung bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes. Je nach Krankheitsvorgeschichte ist es sinnvoll, sich diesbezüglich von einem Bestatter beraten zu lassen. Gerne dürfen Sie sich an uns wenden. -
Wen muss ich zuerst anrufen, den Arzt oder den Bestatter?
Beim Todesfall zu Hause ist als erstes der Hausarzt oder, wenn dieser nicht erreichbar sein sollte, der ärztliche Notfalldienst (116 117) anzurufen.
Danach sollte der Bestatter über den Todesfall informiert und mit ihm ein Termin für die Abholung sowie ein Gesprächstermin ausgemacht werden.
Beim Tod im Krankenhaus oder Heim genügt es, den Bestatter Ihres Vertrauens anzurufen und einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Alles Weitere wird von Ihrem Bestattungsinstitut übernommen.
Feuer-, See-, Anonyme-, alternative Bestattung
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Wer kann eine Feuerbestattung anordnen?
Der Verstorbene kann zu Lebzeiten durch eine schriftliche Willenserklärung eine Feuerbestattung festlegen. Wenn keine schriftliche Willenserklärung vorliegt, können die Bestattungspflichtigen, z.B. Ehepartner, Eltern, Geschwister, Enkel, Lebensgefährte dies stellvertretend nachholen.
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Welche Kleidung kann man bei der Feuerbestattung verwenden?
Es kann eigene Kleidung verwendet werden. Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine Auswahl an Sterbebekleidung an.
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Kann man die Asche/Urne eines Verstorbenen mit nach Hause nehmen?
In Deutschland unterliegt die Asche eines Verstorbenen dem gesetzlichen Friedhofszwang, d.h. die Urne darf von deutschen Krematorien nicht an die Angehörigen zur Aufbewahrung zuhause ausgehändigt werden.
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Wie stellt das Krematorium sicher, dass es zu keiner Verwechslung der Asche kommt?
Vom Eintreffen des Verstorbenen bis zur Urnenbestattung wird jedem Sarg ein Schamottstein mit eingelassener Nummer beigegeben, der nicht verbrennt und die Asche zweifelsfrei kennzeichnet
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Wird bei der Einäscherung/Kremierung der Sarg mit verbrannt?
Ja, der Sarg wird zusammen mit dem Verstorbenen eingeäschert.
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Was ist bei einer Seebestattung zu beachten?
Einer Seebestattung geht immer eine Einäscherung voraus. Für eine Seebestattung ist es zwingend notwendig, dass eine persönlich geschriebene Willenserklärung des Verstorbenen vorliegt oder eine Verfügung des nächsten Verwandten.
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Was versteht man unter einer Diamantbestattung?
Ein Teil der Asche des Verstorbenen wird durch ein spezielles Verfahren zu einem Diamant gepresst und kann als Schmuckstück getragen werden. Der andere Teil der Asche kann normal beigesetzt werden. Bitte beachten Sie: In Deutschland ist eine Diamantbestattung nicht erlaubt.
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Wie funktioniert eine Baumbestattung?
Bei einer Baumbestattung wird die Urne am Fuße eines Familien- oder Gemeinschaftsbaumes beigesetzt. Dieser Baum kann bereits zu Lebzeiten im Bestattungswald Endingen oder im Ruheberg Oberried ausgesucht werden.
Verabschiedung / Trauerfeier
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Wie individuell kann eine Trauerfeier oder eine Bestattung gestaltet werden?
Die Feierlichkeiten sollten die Persönlichkeit des Verstorbenen widerspiegeln. Es gibt wenige Grenzen bei der Gestaltung durch Reden, Rituale, Musik, Blumenschmuck und Dekoration. Trauerfeiern zur Feuerbestattung müssen nicht auf Friedhöfen stattfinden. Wir verfügen über eigene Räumlichkeiten. Unsere Jacobskapelle bietet sich für individuelle Trauerfeiern besonders an.
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Welche Möglichkeiten gibt es, sich von einem Verstorbenen zu verabschieden?
Mittlerweile verfügen eine Reihe von Bestattungsinstituten über eigene Abschiedsräume, so dass vor der Überführung zum Beerdigungsfriedhof oder ins Krematorium in aller Ruhe Abschied genommen werden kann. Im Gegensatz zu vielen Abschiedsräumen am Friedhof ist hier eine sehr persönliche Atmosphäre gewahrt. Auch wir bieten Angehörigen in unseren Räumen diese Möglichkeit. Die gesetzliche Regelung erlaubt eine Hausaufbahrung bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes. Je nach Krankheitsvorgeschichte ist es sinnvoll, sich diesbezüglich von einem Bestatter beraten zu lassen. Gerne dürfen Sie sich an uns wenden.
Bestattung allgemein
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Was versteht man unter Bestattungspflicht?
Unter Bestattungspflicht versteht man die Pflicht, nach dem Ableben eines Menschen dafür zu sorgen, dass dieser eine ordnungsgemäße Bestattung erhält. Die Bestattungspflicht ist in Deutschland in den entsprechenden Bestattungsgesetzen der Länder geregelt. Die Bestattungspflicht ist nicht mit dem Erbrecht verbunden. Auch wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird oder keine Erbschaft vorhanden ist, besteht die gesetzliche Bestattungspflicht.
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Wer ist bestattungspflichtig?
Nach den Bestattungsgesetz Baden-Württemberg sind bestattungspflichtig:
Der Ehegatte, der Lebenspartner (ist nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz dem Ehegatten gleichgestellt), die volljährigen Kinder, die Eltern und andere nahe Angehörige, wie Großeltern, Enkelkinder und Geschwister. -
Gibt es Bestattungsfristen?
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes zulässig. Ausnahmen sind auf Antrag möglich (BestattG Baden-Württemberg)
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Ist es sinnvoll, die Bestattungswünsche ins Testament zu schreiben?
Nein, da die Testamentseröffnung in den meisten Fällen erst nach der Bestattung erfolgt. Ist man sich zu Lebzeiten über Wünsche zur eigenen Bestattung sicher, empfiehlt es sich eine Bestattungsvorsorge beim Bestatter seiner Wahl abzuschließen.
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Welche Unterlagen braucht man für eine Bestattung?
Zur Beurkundung des Sterbefalls:
Bei Ledigen: Geburts- bzw. Abstammungsurkunde. Bei Verheirateten / eingetragenen Lebenspartnerschaften: Geburtsurkunde des Verstorbenen, Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch.Bei Verwitweten: Geburtsurkunde des Verstorbenen, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners.
Bei Geschiedenen: Geburtsurkunde des Verstorbenen, Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.
Bei Verstorbenen nicht deutscher Staatbürgerschaft zusätzlich: Reisepass, Geburtsurkunde des Verstorbenen im Original und ggf. eine beglaubigte Übersetzung sowie den Pass des Ehepartners
Weitere Unterlagen: Graburkunde – falls ein Grab vorhanden ist, Versicherungspolicen, Rentenunterlagen.
Ferner, wenn vorhanden: Willenserklärung bei Feuerbestattung, Willenserklärung bei Seebestattung. -
Von wem erhalte ich die Sterbeurkunden?
Vom Bestatter, der diese beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes beantragt.
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Wer meldet die Rente/Versicherungen ab?
Der Bestatter kann Renten abmelden. Er kann auch auf Wunsch die sogenannte Überbrückungsrente für die Witwe oder den Witwer beantragen. Die eigentliche Witwen- / Witwerrente ist jedoch bei der Deutschen Rentenversicherung Freiburg oder bei der Gemeinde zu beantragen.Versicherungen meldet der Bestatter, wenn gewünscht, mittels Vollmacht der Hinterbliebenen ab.
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Wer hilft mir bei der Haushaltsauflösung?
Auch hier helfen wir Ihnen gerne mit zuverlässigen Partnerunternehmen für Umzüge und Wohnungsauflösungen weiter.