Ja, wir sind im Trauerfall an 24 Stunden am Tag und an 365 Tagen im Jahr für Sie erreichbar.
Bitte immer zuerst den Arzt, entweder Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst (Tel. 116 117). Nur ein Arzt darf die Leichenschau durchführen, den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Ist das erfolgt, informieren Sie bitte direkt uns, wir kümmern uns für Sie um alles weitere.
Jeder, der dies wünscht, muss es zu Lebzeiten schriftlich festlegen. Ist das vor dem Tod nicht geschehen, können die Bestattungspflichtigen, zum Beispiel Ehepartner, Eltern, Geschwister, Enkel, Lebensgefährte es aber auch stellvertretend nachholen.
Mit dem nummerierten Schamottstein. Dieser wird bis zur Urnenbestattung zum Verstorbenen in den Sarg gelegt. Er verbrennt nicht und kennzeichnet die Asche zweifelsfrei.
Weil in Deutschland grundsätzlich eine Sargpflicht besteht. Zudem unterstützt der Sarg den Vorgang der Einäscherung.
Alle drei Beisetzungsformen erfordern zuvor eine Feuerbestattung.
Bei der Seebestattung wird eine wasserlösliche Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone zum Ufer im Meer beigesetzt.
Bei der Diamantbestattung wird ein Teil der Asche zu einem Diamanten gepresst und kann als Schmuckstück getragen werden. Wir arbeiten hierfür mit Manufakturen aus dem Ausland zusammen.
Bei der Baumbestattung wird die Urne am Fuße eines Familien- oder Gemeinschaftsbaumes beigesetzt. Dieser kann zu Lebzeiten im Bestattungswald Endingen oder im Ruheberg Oberried ausgesucht werden.
Dies ist die Pflicht, nach dem Ableben eines Menschen dafür zu sorgen, dass dieser ordnungsgemäß bestattet wird. In Deutschland regeln das die Bundesländer. Nach dem Bestattungsgesetz Baden-Württemberg sind folgende Personen bestattungspflichtig: Der Ehegatte oder der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern und andere nahe Angehörige, wie Großeltern, Enkelkinder und Geschwister. Bitte beachten Sie: Die Bestattungspflicht hat nichts mit dem Erbrecht zu tun.
Sobald vom Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt wurde, kann der Verstorbene zu uns oder auf einen Friedhof überführt werden. Er darf aber auch bis zu 36 Stunden zu Hause aufgebahrt werden und darf frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes bestattet werden. Unsere Empfehlung, auch je nach Krankheitsvorgeschichte: Lassen Sie sich hierzu von uns beraten.
Es gibt kaum Grenzen, was Reden, Rituale, Musik, Blumenschmuck, Dekoration oder den Ort angeht. Unsere Jacobskapelle bietet sich für individuelle Trauerfeiern und Abschiednahmen sehr gut an, weil wir hier eine persönliche Atmosphäre schaffen und sie nach Ihren Wünschen gestalten können.
Sowohl bei der Erd- als auch bei Feuerbestattung kann der Verstorbene in seiner eigenen Kleidung bestattet werden. Wir bieten zudem Sterbekleidung an.
Sehr sinnvoll, denn Sie können damit Ihren eigenen Abschied planen, Ihre Wünsche an Ihre Beisetzung formulieren und damit sich selbst und Ihre Angehörigen frühzeitig entlasten. Auch finanziell können Sie für die Bestattung vorsorgen. Dazu beraten wir Sie gern. Bitte beachten Sie: Eine Bestattungsvorsorge hat nichts mit Ihrem Testament zu tun. In diesem regeln Sie in erster Linie Ihre Erbschaft.
All das können wir für Sie veranlassen. Wir besorgen beim Standesamt des Sterbeortes die Sterbeurkunde und melden den Verstorbenen von der Rente und allen Versicherungen ab. In Kooperation mit Partnerunternehmen helfen wir Ihnen auch bei einer anstehenden Haushaltsauflösung weiter.
Als Grüne Linie Partner setzen wir uns für umweltschonende Bestattungen ein. Zum Beispiel, indem wir Särge aus regionaler Herstellung nutzen oder uns an einem Waldstück beteiligen.