Alles geregelt? Was Sie zu Testament, Patienten­verfügung und Vorsorge­vollmacht wissen sollten

Das Testament: Festlegen, wer was erben soll

Wenn Sie zu Lebzeiten bestimmen möchten, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erben soll, legen Sie dies am besten in einem Testament fest. Schreiben Sie es von Hand und benennen Sie konkret die Erben. Hinterlegen Sie das Testament im besten Falle bei einem Notar. Bitte beachten Sie, dass es immer auch einen gesetzlichen Pflichtteil für direkte Angehörige gibt.

Und wenn kein Testament besteht? Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die nach Angehörigen ersten, zweiten und dritten Grades unterscheidet. Hilfreich ist hier die Broschüre „Erben und Vererben“:

Bundesministerium der Justiz

 

 

Bitte beachten Sie:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienst-leistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Regeln, wer sich im Ernstfall kümmert

mit Verfügungen

Was, wenn Sie Ihre Angelegenheiten aufgrund von Alter oder Krankheit nicht mehr selbst regeln können? Oder wenn Sie so schwer erkranken, dass Sie gar keine eigene Entscheidung mehr treffen können? Dann ist es gut und wichtig, wenn Sie vorher eine Vertrauensperson bestimmt haben, die das in Ihrem Sinne tut. Hierfür gibt es die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung.

Die Vorsorge­vollmacht

Übertragen Sie an einen Vertrauten, der für Sie stellvertretend Ihren Willen vertritt. Zum Beispiel, wenn es um einen Pflegedienst oder einen Umzug ins Pflegeheim geht.

 

 

 

 

Der Organspende­ausweis

Möchten Sie nach Ihrem Tod dabei helfen, Leben zu retten, indem Sie einwilligen, Ihre Organe zu spenden? Dann sollten Sie dies in einem Organspendeausweis explizit erklären und den Ausweis stets mit sich führen. Auch online kann man sich als Organspender registrieren lassen. Infos dazu finden Sie unter:

www.organspende-info.de

 

 

 

Die Patienten­verfügung

Legen Sie für den Fall fest, dass Sie schwerst erkranken. Sie bestimmen, ob und in welchem Umfang dann lebens­erhaltende Maßnahmen ergriffen werden sollen. Diese sind für die Ärzte bindend. Mehr zum Thema finden Sie hier:

Bundes­ministerium der Justiz

 

 

 

Die Horn­haut­spende: Unsere Zusammen­arbeit mit der Uniklinik Freiburg

Für viele Menschen kommt eine „große“ Organspende nicht infrage, sie können sich aber vorstellen, nach ihrem Tod ihre Augen-Hornhaut zu spenden. Dafür ist nur ein kleiner Eingriff notwendig, den wir auch in unserem Bestattungshaus durchführen können. Wir arbeiten hierbei eng mit der Hornhautbank der Uniklinik Freiburg zusammen.

Honrnhautbank Freiburg