Wenn Sie zu Lebzeiten bestimmen möchten, wer Ihr Vermögen nach Ihrem Tod erben soll, legen Sie dies am besten in einem Testament fest. Schreiben Sie es von Hand und benennen Sie konkret die Erben. Hinterlegen Sie das Testament im besten Falle bei einem Notar. Bitte beachten Sie, dass es immer auch einen gesetzlichen Pflichtteil für direkte Angehörige gibt.
Und wenn kein Testament besteht? Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die nach Angehörigen ersten, zweiten und dritten Grades unterscheidet. Hilfreich ist hier die Broschüre „Erben und Vererben“:
Bitte beachten Sie:
Was, wenn Sie Ihre Angelegenheiten aufgrund von Alter oder Krankheit nicht mehr selbst regeln können? Oder wenn Sie so schwer erkranken, dass Sie gar keine eigene Entscheidung mehr treffen können? Dann ist es gut und wichtig, wenn Sie vorher eine Vertrauensperson bestimmt haben, die das in Ihrem Sinne tut. Hierfür gibt es die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung.
Übertragen Sie an einen Vertrauten, der für Sie stellvertretend Ihren Willen vertritt. Zum Beispiel, wenn es um einen Pflegedienst oder einen Umzug ins Pflegeheim geht.
Möchten Sie nach Ihrem Tod dabei helfen, Leben zu retten, indem Sie einwilligen, Ihre Organe zu spenden? Dann sollten Sie dies in einem Organspendeausweis explizit erklären und den Ausweis stets mit sich führen. Auch online kann man sich als Organspender registrieren lassen. Infos dazu finden Sie unter:
Legen Sie für den Fall fest, dass Sie schwerst erkranken. Sie bestimmen, ob und in welchem Umfang dann lebenserhaltende Maßnahmen ergriffen werden sollen. Diese sind für die Ärzte bindend. Mehr zum Thema finden Sie hier:
Für viele Menschen kommt eine „große“ Organspende nicht infrage, sie können sich aber vorstellen, nach ihrem Tod ihre Augen-Hornhaut zu spenden. Dafür ist nur ein kleiner Eingriff notwendig, den wir auch in unserem Bestattungshaus durchführen können. Wir arbeiten hierbei eng mit der Hornhautbank der Uniklinik Freiburg zusammen.